DELISTING | Der Rückzug von der Börse, das Delisting oder auch der Wechsel in ein weniger stark reguliertes Marktsegement (Downgrading) kann für Aktionäre sehr ärgerlich sein.
Ist ein solcher Rückzug erst einmal angekündigt, stürzt der Aktienkurs in der Regel ab – 40 Prozent und mehr sind nicht selten, wie aktuelle Untersuchungen zeigen. Von dem Rückzug machten zuletzt viele Unternehmen Gebrauch, weil sie dafür nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs keinen Beschluss der Hauptversammlung benötigen und den (Minderheits-)Aktionären nur eine Barabfindung anbieten müssen, die jedoch nicht mit dem Unternehmenswert zu tun haben muss. Aktionärsschützer kämpfen nun für eine vernünftige Gesetzesvorlage, über die gerade beraten wird.

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Grafik: red
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