PRESSEMITTEILUNG | Haushaltsordnung einhalten! BdSt: Überschüsse von 12 Mrd. Euro auch zur Schuldentilgung verwenden.

Berlin, 13.01.2016 | Der Bund muss seinen Rekordüberschuss von gut zwölf Milliarden Euro für einen Nachtragshaushalt 2016 und damit auch den Schuldenabbau nutzen! Das fordert der Bund der Steuerzahler (BdSt) mit Verweis auf einen Schuldenstand des Bundes von derzeit mehr als 1.200 Milliarden Euro sowie den Haushaltsabschluss 2015. Danach erzielte der Bundeshaushalt einen Überschuss von 12,1 Milliarden Euro. Allein die Steuereinnahmen lagen um 4,2 Milliarden Euro über den ursprünglichen Erwartungen Anfang 2015. Hinzu kamen Sondereinnahmen durch die Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen, zudem waren die Ausgaben niedriger als geplant. „Eine parlamentarische Debatte über die Verwendung des historischen Überschusses ist dringend geboten. Wir brauchen einen Nachtragshaushalt 2016!“, fordert BdSt-Präsident Reiner Holznagel. „Die Haushaltsordnung ist nicht variabel und muss eingehalten werden – denn sie schreibt vor, dass Überschüsse insbesondere zur Schuldentilgung zu verwenden sind!“

Im Einzelnen: Bisher hat die Bundesregierung einen Teil dieser Überschüsse in Höhe von 6,1 Milliarden Euro in eine Rücklage gepackt – damit sollen die durch die Flüchtlingsaufnahme entstehenden Kosten in diesem Jahr finanziert werden. Nach Plänen des Bundesfinanzministeriums sollen auch die restlichen Überschüsse im Umfang von sechs Milliarden Euro vollständig für Flüchtlinge eingesetzt werden. Der BdSt-Präsident warnt aber: „Noch wissen wir gar nicht, wie hoch genau die Kosten des Bundes zur Bewältigung der Flüchtlingsaufnahme 2015 waren und was uns in diesem Jahr konkret erwartet. Eine pauschale Reservierung des gesamten Überschusses für Flüchtlinge ist übereilt. Ich verwahre mich gegen eine übermäßige Bereitstellung der Mittel.“

Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.



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