boersianer-info-boersenlexikon-logo-700px Eine Vorzugsaktie (auch Vorzüge und Vz. abgekürzt; engl. preferred share) ist eine Aktie, bei der der Inhaber in der Regel kein Stimmrecht als Aktionär eingeräumt bekommt. Dafür erhält er aber das Recht auf eine bevorzugte, in der Regel höhere Dividende. Das Gegenstück zu einer Vorzugsaktie ist die Stammaktie; sie ist mit einem Stimmrecht ausgestattet. Bei der Dividende wird sie jedoch erst bedient, wenn die Dividendenansprüche der Vorzugsaktionäre vollständig befriedigt sind. Darüber hinaus können Vorzugsaktien im Falle einer Unternehmensliquidation mit einem höheren Rang ausgestattet sein.

Aus Investorensicht eignen sich Vorzugsaktien besonders für Anleger mit rein finanziellen Interessen, die keine Kontrolle über eine Aktiengesellschaft ausüben wollen. Aus Unternehmenssicht eignen sich Vorzugsaktien, um das Eigenkapital des Unternehmens zu erhöhen, ohne die Kontrolle des Unternehmens in Form von Stimmrechten anteilsmäßig abgeben zu müssen. Vorzugsaktien eignen sich auch zur Überbrückung eines finanziellen Engpasses, da die Vorzugsdividende nachgezahlt werden kann, während die Zinsen einer Anleihe immer pünktlich zu bedienen sind. [zurück…]