boersianer-info-boersenlexikon-logo-700px Der Begriff Stammaktie (auch Stämme und mit St. abgekürzt; engl. voting share oder common stock) bezeichnet die Eigenschaft einer Aktie, mit Stimmrechten behaftet zu sein. Das Gegenstück zu einer Stammaktie ist die Vorzugsaktie, die nicht mit einem Stimmrecht versehen ist, jedoch zum Ausgleich des fehlenden Stimmrechts auf irgendeine Weise bevorzugt behandelt wird, beispielsweise durch eine höhere Dividende.

Gemeinsam mit der Summe über die Nennwerte der emittierten (ausgegebenen) Vorzugsaktien bildet die Summe über die Nennwerte der emittierten Stammaktien das Grundkapital. [zurück…]