boersianer-info-boersenlexikon-logo-700px Ad hoc (lat. für zu diesem, hierfür) bedeutet für diesen Augenblick gemacht oder zur Sache passend. Im übertragenen Sinne bezeichnet ad hoc improvisierte Handlungen und Dinge, die speziell für einen Zweck entworfen wurden oder spontan aus einer Situation heraus entstanden sind.

Eine Ad-hoc-Meldung enthält zur sofortigen Veröffentlichung bestimmte Tatsachen, die den Börsenkurs der zugelassenen (oder der, für die die Zulassung beantragt ist) Wertpapiere eines Unternehmens erheblich beeinflussen. Die Pflicht zur Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung ergibt sich aus dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). [zurück…]