boersianer-info-boersenlexikon-logo-700px Abfindung ist eine einmalige Leistung zur Abgeltung von Rechtsansprüchen meist in Form einer Geldzahlung oder der Überlassung von Vermögensgegenständen. Sie sind zu unterscheiden von einmaligen Schadensersatzzahlungen (oft auch als Abfindung bezeichnet), die zum (pauschalen) Ausgleich des einer Person entstandenen Schadens (also nicht: anderen Rechtsansprüchen) bezahlt werden.

Im Aktienrecht: Abfindungen werden gezahlt, wenn eine Gesellschaft in eine andere eingegliedert wird. Der Aktionär der eingegliederten Gesellschaft erhält hierfür eine Vergütung (börsensprachlich: Abfindung) in Form von Aktien der übernehmenden Gesellschaft oder bar. [zurück…]